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   BFH, 10.08.2011 - I B 42/11   

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https://dejure.org/2011,16742
BFH, 10.08.2011 - I B 42/11 (https://dejure.org/2011,16742)
BFH, Entscheidung vom 10.08.2011 - I B 42/11 (https://dejure.org/2011,16742)
BFH, Entscheidung vom 10. August 2011 - I B 42/11 (https://dejure.org/2011,16742)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer - Keine grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgabenabzugsverbot trotz Vorsteuerabzugsrecht

  • openjur.de

    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer; Keine grundsätzliche Bedeutung; Betriebsausgabenabzugsverbot trotz Vorsteuerabzugsrecht

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 116 Abs 3 S 3, UStG § 3 Abs 9a Nr 1, UStG § 15 Abs 1
    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer - Keine grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgabenabzugsverbot trotz Vorsteuerabzugsrecht

  • Bundesfinanzhof

    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer - Keine grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgabenabzugsverbot trotz Vorsteuerabzugsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 S 1 Nr 4 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO, § 3 Abs 9a Nr 1 UStG 2005, § 15 Abs 1 UStG 2005
    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer - Keine grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgabenabzugsverbot trotz Vorsteuerabzugsrecht

  • IWW
  • rewis.io

    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer - Keine grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgabenabzugsverbot trotz Vorsteuerabzugsrecht

  • ra.de
  • rewis.io

    Kein Betriebsausgabenabzug für PKW-Oldtimer - Keine grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgabenabzugsverbot trotz Vorsteuerabzugsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4
    Möglichkeit der Einordnung von Aufwendungen für einen betrieblich genutzten PKW-Oldtimer unter § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG als klärungsbedürftige Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG für Pkw-Oldtimer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 2097
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.05.2010 - XI R 32/08

    Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - I B 42/11
    Das Finanzgericht ist auch nicht von einem Rechtssatz des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 19. Mai 2010 XI R 32/08 (BFHE 230, 272, BStBl II 2010, 1079) abgewichen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO).
  • BFH, 07.02.2007 - I R 27/05

    Aufwendungen für Segeljachten und Oldtimer-Flugzeuge nicht als Betriebsausgaben

    Auszug aus BFH, 10.08.2011 - I B 42/11
    Dessen ungeachtet unterliegt es keinem Zweifel und ist daher nicht klärungsbedürftig, dass auch PKW-Oldtimer --insbesondere wenn sie wie im Streitfall kaum bewegt werden-- unter diese Vorschrift fallen können; denn sie weisen eine ähnliche Nähe zur privaten Lebensführung auf wie die übrigen in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 2007 I R 27-29/05, BFHE 216, 536 zu Oldtimer-Flugzeugen).
  • FG Hamburg, 27.09.2018 - 3 K 96/17

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus Anschaffungskosten für einen Ferrari

    Als ähnliche Zwecke in diesem Sinne eingestuft wurden Fahrzeuge bisher nur, wenn es sich um  Oldtimer (vgl. BFH-Beschluss vom 10.08.2011 I B 42/11, BFH/NV 2011, 2097) oder Rennwagen handelte (vgl. BFH-Beschluss vom 22.12.2008 III B 154/07, BFH/NV 2009, 579).
  • FG Hamburg, 11.10.2018 - 2 K 116/18

    Umsatzsteuer: Kein Vorsteuerabzug für Lamborghini Aventador

    Hiervon werden auch Kraftahrzeuge erfasst, weil auch sie der Repräsentation des Unternehmens, der sportlichen Betätigung oder den privaten Neigungen des Unternehmers oder Gesellschafters dienen können (Finanzgericht -FG- Baden-Württemberg 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508; BFH-Beschlüsse vom 10. August 2011 I B 42/11, BFH/NV 2011, 2097; vom 22. Dezember 2008 III B 154/07, BFH/NV 2009, 83).
  • FG München, 10.10.2022 - 7 K 1693/20

    Anschaffung eines Supersportwagens führt zum Ausschluss des

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann es sich auch bei der Anschaffung eines Oldtimers, der kaum bewegt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 10. August 2011 I B 42/11, BFH/NV 2011, 2097), oder eines Rennwagens um Aufwendungen für "ähnliche Zwecke" i.S.d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG handeln (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2008 III B 154/07, BFH/NV 2009, 579, Kanzler/Kruschke/Musil/Paul/Rätke/Schallmoser/Schober/Stapperfend/Tiede in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen, Rn. 1320).

    Wie die Klägerin selbst vorgetragen hat und sich aus den anhand der vorliegenden Rechnungen abzulesenden Kilometerständen ergibt, wurde der XY kaum bewegt (vgl. BFH in BFH/NV 2011, 2097).

  • FG Sachsen, 28.06.2018 - 4 K 1235/14

    Rückgängigmachen eines Investitionsabzugsbetrages für ein Oldtimer-Fahrzeug und

    Es handelt sich um ein Oldtimer-Fahrzeug (Erstzulassung 1980), das aufgrund seines äußeren Erscheinungsbildes (zweisitziges Cabriolet), seiner Motorisierung (160 KW, Hubraum 4.489 cm3), seiner Besonderheit und Seltenheit im heutigen Straßenbild sowie seines Alters geeignet ist, ein Affektionsinteresse beim Halter auszulösen (vgl. auch FG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2011 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508 ; nachfolgend BFH-Beschluss vom 10.08.2011 I B 42/11, BFH/NV 2011, 2097 ).
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.09.2023 - 6 K 6188/19

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kostenübernahme für ein TV-Abonnement -

    Der BFH hat in der Vergangenheit bereits klargestellt, dass auch Aufwendungen für Oldtimer unter diese "ähnlich Zwecke" fallen können, insbesondere, wenn sie - wie hier (8.000 km Laufleistung in den drei Streitjahren) - wenig bewegt werden, weil sie eine ähnliche Nähe zur privaten Lebensführung aufweisen wie die übrigen in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG genannten Aufwendungen und Gegenstände (BFH, Beschluss vom 10.8.2011 - I B 42/11 -, zitiert nach Juris; siehe auch FG Stuttgart vom 28.2.2011 - 6 K 2473/09, EFG 2011, 1508, dort entschieden für einen Roadster des Typs "Jaguar E-Type" als Prototyp eines im heutigen Straßenbild selten anzutreffenden Sportwagens; BFH, Beschluss vom 22.12.2008 - III B 154/07 -, BFH/NV 2009, 579; FG München, Urteil vom 28.9.2005 - 10 K 1427/03, juris; Stapperfend in HHR, EStG, § 4, Anm. 1320).
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